spacer.png, 0 kB
spacer.png, 0 kB
Home arrow Pro Bono
Pro Bono/Soziales Engagement PDF Drucken E-Mail

Aufgrund unserer Überzeugung, dass der wirtschaftliche Aufstieg einer Rechtsanwaltskanzlei auch mit der Übernahme von sozialer Verantwortung einhergehen sollte, erbringen wir einen Teil unserer Beratungsleistung für sozial bedürftige bzw. sich in einer Notlage befindliche Mandanten. 

Da Rechtsanwälten eine unentgeltliche Beratung von Rechtssuchenden nur unter den engen Voraussetzungen des § 49 b BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) gestattet ist und wir nicht über unendliche Ressourcen verfügen, erfolgt die Auswahl dieser „pro bono Mandatierungen“ über einen -eigens hierfür gegründeten- Kanzleibeirat. 

Kriterien für die Annahme dieser unentgeltlichen Mandate sind:

 
  • die Notlage des Rechtsuchenden (finanzielle und persönliche Situation)
  • der Unrechtsgrad
  • die grundsätzliche Bedeutung des Falles
  • die Deckungsgleichheit mit unseren Tätigkeitsschwerpunkten
  • der Beratungsumfang

 

Sofern Sie in einer Notlage sind und sich eine angemessene Beratung bzw. Rechtsvertretung nicht leisten können, können Sie sich gerne an unseren Kanzleibeirat unter Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können wenden und Ihr Anliegen vortragen. Wir werden uns dann bemühen, Ihnen kurzfristig eine Entscheidung zukommen zu lassen. 

Aktuell werden in der Kanzlei Großmann + Kollegen folgende unentgeltliche Mandate betreut: 

 

 

 
spacer.png, 0 kB
spacer.png, 0 kB
spacer.png, 0 kB