| Privatinsolvenzen steigen auch im Jahr 2008 |
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Insgesamt rund 13 500 Insolvenzen in Baden-Württembergsiehe auch: Schuldenfrei in 6 Jahren Im Jahr 2008 wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamtes bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg insgesamt 13 483 Insolvenzen von Privatschuldnern entschieden. Die Zahl der Insolvenzverfahren privater Schuldner insgesamt nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent oder 847 Verfahren zu. Unter den 13 483 Insolvenzen waren 9 696 Verfahren reiner Verbraucher wie z.B. Arbeitnehmer, Rentner oder auch Arbeitslose (72 Prozent). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag damit um 10 Prozent oder 887 Verfahren höher als im Jahr 2007. Beide Zunahmen flachten jedoch gegenüber den Jahren zuvor merklich ab. (Verbraucherinsolvenzen 2004: +49 Prozent, 2005: +43 Prozent, 2006: +36 Prozent; insolventen Privatschuldner 2004: +36 Prozent , 2005: +25 Prozent, 2006: +20 Prozent. Eröffnet wurden im Jahr 2008 in Baden-Württemberg rund 91 Prozent der Insolvenzverfahren von Privatpersonen, nur 6 Prozent oder 785 Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen. Ursächlich für die relativ niedrige Zahl der Mangels Masse abgewiesenen Verfahren ist auch die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Über einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan wurden 434 Verfahren geregelt, darunter 24 Fälle von ehemals Selbstständig Tätigen, deren Verpflichtungen überschaubar waren (u. a. weniger als 20 Gläubiger). Die gesamten Forderungen der Gläubiger gegenüber diesen Privatschuldnern beliefen sich auf 1,57 Mrd. Euro. Im Durchschnitt aller Privatschuldner errechnen sich Verpflichtungen von 117 000 Euro je Insolvenzverfahren, für die Verbraucherinsolvenzverfahren allein jedoch nur 73 000 Euro. Gut zwei Drittel der Verbraucher hatten weniger als 50 000 Euro Schulden; bei 2,8 Prozent der Verbraucher waren es sogar weniger als 5 000 Euro (273 Fälle; 64 Prozent entsprechend zwischen 5 000 und 50 000 Euro.) Deutlich höher waren die durchschnittlichen Verpflichtungen der ehemals selbständig Tätigen (235 000 Euro) und der Natürlichen Personen, z.B. ehemals voll haftende Gesellschafter von Personengesellschaften (297 000 Euro). Für die Nachlässe errechnen sich mit 164 000 Euro deutlich geringere Durchschnittswerte. Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurden 62 215 Insolvenzen von Privatpersonen bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg entschieden; darunter rund 38 100 Verfahren von Verbrauchern, also reinen Konsumenten. Privatpersonen nutzten somit die vom Staat gebotene Möglichkeit der Entschuldung. Der Weg zum Gericht zu gehen wird auch genutzt, um in den Genuss einer Restschuldbefreiung zu kommen. Neueren Datums kommt als Motiv auch die Sicherung von Unterhaltsansprüchen hinzu. Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann dagegen beantragt werden, wenn die Verbindlichkeiten des Verstorbenen größer sind als der Wert der Hinterlassenschaften. Seit dem Jahr 2002 wurden 15 192 Verfahren von ehemals Selbstständig Tätigen entschieden. 2007 wurden in Deutschland 135 437 Verfahren von Privatschuldnern entschieden (+6,4 Prozent). Der Anteil von Baden-Württemberg lag bei rund 10 Prozent. Bei den Verbraucherinsolvenzen in Deutschland mit 105 238 Verfahren hatte Baden-Württemberg einen Anteil von 9 Prozent . Höher ist der Anteil des Landes bei der Verfahrenszahl der ehemals Selbstständig Tätigen (12 Prozent ) und den Nachlässen (22 Prozent ). Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg |
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