| Insolvenz und Sanierung |
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Page 1 sur 3 Aucune traduction disponible Im Insolvenz- und Sanierungsrecht beraten Sie: Das Insolvenz- und Sanierungsrecht bildet seit Jahren den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Zwei gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter sind in unserer Kanzlei tätig und bringen ihren umfassenden Erfahrungsschatz aus einer Vielzahl von Insolvenzverfahren ein.
Erfahrungsgemäß kommt den Verhandlungen mit Kreditinstituten und Finanzämtern eine Schlüsselrolle zu. Die von uns erarbeiteten Sanierungskonzepte sind dabei so ausgestaltet, dass sie von den Gläubigern -ohne größere Probleme- akzeptiert werden können. Dabei ist es insbesonders zu Beginn einer Krise erforderlich, den Ausgleich zwischen dringenden (Not-)Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Liquidität und einer langfristig angelegten Neupositionierung des Unternehmens zu finden.
Es hat sich gezeigt, dass -dank frühzeitigem Einleiten von Sanierungs- und Unterstützungsmaßnahmen- noch für nahezu jedes krisengeschüttelte Unternehmen die Möglichkeit besteht, eine positive Kursänderung zu erreichen. Durch intensive Beratung von Unternehmen im Vorfeld einer Krise helfen wir, entweder ein Insolvenzverfahren zu vermeiden oder unterstützen die Geschäftsleitung bei ihrem harten Gang zum Insolvenzgericht. Dabei besteht für das Unternehmen auch die Möglichkeit, die Insolvenz bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit zu beantragen. Gleichzeitig kann mit Antragsstellung dem Gericht ein Insolvenzplan vorgelegt und ggfls. die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren beantragt werden. Vorteil einer solchen Lösung ist, dass im Falle einer Eigenverwaltung, das Unternehmen weiterhin die Verwaltungs-/ Verfügungsbefugnis -unter Aufsicht eines Sachwalters- behält. Das ständige Fortschreiten der insolvenzrechtlichen Rechtssprechung erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung. Durch unsere Tätigkeit als gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter, Treuhänder und Gutachter halten wir unser Know how auf dem neuesten Stand und können so die bestmögliche Beratung unserer Mandanten garantieren. Schwerpunkte unserer Beratung im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht sind: Für Unternehmen
a) In der Krise:
b) Im Falle der Insolvenz:
Für Gläubiger
Für Arbeitnehmer und Drittbeteiligte
Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Privatpersonen bei Verbraucher- bzw. Restschuldbefreiungsverfahren. Dies gilt insbesondere für:
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