spacer.png, 0 kB
spacer.png, 0 kB
Home arrow Insolvenz und Sanierung
Insolvenz und Sanierung Convertir en PDF Version imprimable Suggérer par mail
Aucune traduction disponible

Im Insolvenz- und Sanierungsrecht beraten Sie:

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht bildet seit Jahren den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Zwei gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter sind in unserer Kanzlei tätig und bringen ihren umfassenden Erfahrungsschatz aus einer Vielzahl von Insolvenzverfahren ein. 

Konkurs-15437In diesem Rechtsgebiet werden wir -neben der gerichtlichen Bestellung- entweder direkt von Unternehmen beauftragt oder auch von Kreditinstituten, Unternehmensberatungsfirmen sowie von Steuerberater-Wirtschaftsprüferkanzleien empfohlen. 

Erfahrungsgemäß kommt den Verhandlungen mit Kreditinstituten und Finanzämtern eine Schlüsselrolle zu.

Die von uns erarbeiteten Sanierungskonzepte sind dabei so ausgestaltet, dass sie von den Gläubigern -ohne größere Probleme- akzeptiert werden können.  

Dabei ist es insbesonders zu Beginn einer Krise erforderlich, den Ausgleich zwischen dringenden (Not-)Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Liquidität und einer langfristig angelegten Neupositionierung des Unternehmens zu finden.

 

 

Es hat sich gezeigt, dass -dank frühzeitigem Einleiten von Sanierungs- und Unterstützungsmaßnahmen- noch für nahezu jedes krisengeschüttelte Unternehmen die Möglichkeit besteht, eine positive Kursänderung zu erreichen.

Durch intensive Beratung von Unternehmen im Vorfeld einer Krise helfen wir, entweder ein Insolvenzverfahren zu vermeiden oder unterstützen die Geschäftsleitung bei ihrem harten Gang zum Insolvenzgericht.

Dabei besteht für das Unternehmen auch die Möglichkeit, die Insolvenz bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit zu beantragen. Gleichzeitig kann mit Antragsstellung dem Gericht ein Insolvenzplan vorgelegt und ggfls. die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren beantragt werden.

Vorteil einer solchen Lösung ist, dass im Falle einer Eigenverwaltung, das Unternehmen weiterhin die Verwaltungs-/ Verfügungsbefugnis -unter Aufsicht eines Sachwalters- behält.  

Das ständige Fortschreiten der insolvenzrechtlichen Rechtssprechung erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung. Durch unsere Tätigkeit als gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter, Treuhänder und Gutachter halten wir unser Know how auf dem neuesten Stand und können so die bestmögliche Beratung unserer Mandanten garantieren. 

Schwerpunkte unserer Beratung im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht sind: 

Für  Unternehmen

 

a) In der Krise:

 

 

  • Finanzanalyse und Krisenberatung
  • Einleitung eines Sofortprogramms zur Umsatzstabilisierung 
  • Maßgeschneiderte Sanierungskonzepte und ggfls. Einrichten von Auffanglösungen (Übertragende Sanierung etc.)
  • Kapital- und Investorensuche
  • Verhandlungen mit Gläubigern (inkl. Vorbereitung eines Insolvenzplans)
  • Monatliches Reporting bei (Gläubiger-)Kreditinstituten
  • Sozialverträglicher Arbeitsplatzabbau/Restrukturierungsmaßnahmen
  • Risikomanagement  
  • Portfoliomanagement/Avalmanagement
  • Beratung bei stiller Liquidation der Gesellschaft 

 b) Im Falle der Insolvenz:

  • Begleitung des Unternehmens vor und während des gerichtlichen     Insolvenzverfahrens (insbesondere Vorbereitung eines Insolvenzantrags unter Beachtung der steuer- und strafrechtlichen Besonderheiten)
  • Erstellen eines Insolvenzplans
  • Beratung der Gesellschafter im Insolvenzverfahren (Sicherung von Darlehen, Schutz vor Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter)
  • Beratung des Geschäftsführers hinsichtlich Haftungsrisiken gegenüber Sozialversicherungen und Finanzämtern
 

Für Gläubiger

  • Vertretung und Sicherung von Gläubigerinteressen in der Insolvenz (Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter, Gläubigerversammlung, Gläubigerausschuss, Poolverträge etc.)
  • Geltendmachung von Sonderrechten wie Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte, Sicherungseigentum (Aussonderungs-/Absonderungsrechte) und Forderungsabtretung bzw. Globalzession.
  • Sicherung von Rechten des Vermieters im Insolvenzverfahren
 

Für Arbeitnehmer und Drittbeteiligte 

  • Insolvenzarbeitsrecht mit seinen besonderen Ausgestaltungen
  • Beratung beim Unternehmenskauf vom Insolvenzverwalter (Steuer- und wirtschaftliche Haftungsrisiken, Betriebsübergang gem. § 613 a BGB und die daraus resultierenden Folgen etc.)

Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Privatpersonen bei Verbraucher- bzw. Restschuldbefreiungsverfahren

Dies gilt insbesondere für:

  • Beratung über den Verfahrensablauf
  • Außergerichtliche Vergleichsverfahren
  • Insolvenzantragsstellung
  • Begleitung während des Verfahrens sowie ggfls. Erstellung eines Insolvenzplans  



 
spacer.png, 0 kB
spacer.png, 0 kB
spacer.png, 0 kB