| Praxissanierung und Insolvenz-Ärzteschaft in wirtschaftlicher Bedrängnis |
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Aucune traduction disponible Sanierungschancen und Alterssicherung für niedergelassene Ärzte Niedergelassene Ärzte sind aufgrund der eingetretenen Budgetierung im Sozialen Bereich einem extrem hohen Insolvenzrisiko ausgesetzt. So mussten im Jahr 2005 insgesamt 240 (im Jahr 2004 noch 155) Zahnarzt- und Arztpraxen in Deutschland ein Insolvenzverfahren beantragen. Im Jahr 2006 und 2007 sind diese Zahlen noch weiter angestiegen Daneben gibt es eine große Zahl von Praxen, welche gerade noch ein Insolvenzverfahren vermeiden konnten. Deren Inhaber aber einen Großteil ihres erwirtschafteten Privatvermögens in die Befriedigung ihrer Gläubiger investieren mussten und so am Ende ihrer Arztkarriere nahezu vor dem Nichts stehen.
Dies muß nicht sein. Wir unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Analyse der Einkommens-/Kostensituation Ihrer Praxis und leiten rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen für Sie ein. Dabei hat sich nach unserer Erfahrung das Regelinsolvenzverfahren als für Ärzte unpassend erwiesen. Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass im Falle eines eröffneten Insolvenzverfahrens eine Beschädigung des langjährig aufgebauten Ansehens -einhergehend mit einem Vertrauensverlust der Patienten- droht. Ein Neuanfang wird dadurch unweigerlich erschwert, wenn nicht sogar gänzlich verhindert. Wir bevorzugen daher den Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Hauptgläubigern. Bei Arzt- und Zahnarztpraxen liegt dabei das Augenmerk auf den Verhandlungen mit Kreditinstituten, Finanzämtern, Leasinggebern und Vermietern. Unsere Sanierungsvorschläge sind aufgrund langjähriger Erfahrung so formuliert, dass sie von den Beteiligten -ohne Bedenken- angenommen werden können. Darüber hinaus bieten wir ein monatliches Reporting für die beteiligten Gläubiger an, so dass deren Bedürfnis nach einer fortlaufenden Überwachung der Einkommens- und Ausgabensituation gewährleistet ist. Nur so ist es dem Praxisinhaber möglich, seine Tätigkeit als praktizierender Arzt weiter fortzuführen. Des Weiteren unterstützen wir Sie bei der Suche nach neuen Kapitalgebern/Praxisübernehmern und helfen Ihnen mit fachspezifischen Kontakten. Als weiteres Problem hat sich bei einer Praxisauflösung erwiesen, dass -vormals in der Praxis tätige- Familienangehörige nicht in jedem Fall Arbeitslosengeld erhalten, wenn ihnen gekündigt wird. Nicht einmal für den Fall, dass jahrelang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden, sind die Bundesagenturen für Arbeit (Arbeitsämter) an die Einstufung der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Hier gilt es, rechtzeitig Leistungsansprüche zu sichern und so böse Überraschungen für die Versorgung Ihrer Familienangehörigen zu vermeiden. Bei Großmann + Kollegen befasst sich Fachanwalt für Insolvenzrecht Wolfgang Großmann seit nunmehr 8 Jahren mit der Sanierung von mittelständischen Betrieben. Aufgrund seiner Fachkenntnisse wurde er dabei von den Insolvenzgerichten Ludwigsburg, Esslingen, Stuttgart, Heilbronn und Pforzheim wiederholt zum Insolvenzverwalter bestellt.
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